Geschnittene Melonen sind mikrobiologisch anfällig

Melonen werden in den Sommermonaten gerne als erfrischender Snack verzehrt. Die Melonen werden entweder als ganze Früchte oder bereits in Segmente oder Scheiben geschnitten im Einzelhandel angeboten. In den letzten Jahren waren Melonen immer wieder an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt. Es ist bekannt, dass dabei insbesondere Salmonellen und Noroviren eine Rolle spielen. In der Regel sitzen die Krankheitserreger auf der Schale der Melone und gelangen beim Anschneiden auf das Fruchtfleisch. Insbesondere an Melonen mit rauer Oberfläche (z. B. Cantaloupe) können Keime gut anhaften. Werden die angeschnittenen Melonen dann auch noch über längere Zeit ungekühlt gelagert, so können sich beispielsweise Salmonellen vermehren und zu Erkrankungen beim Menschen führen.

Untersuchungen des LAVES

In 2015 hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitur Braunschweig/Hannover des LAVES insgesamt 49 Proben aufgeschnittener Melonen auf Salmonellen untersucht. Diese Proben wurden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) entnommen. Bei den Proben handelte es sich insbesondere um Wassermelonen, vereinzelt wurden aufgeschnittene Honigmelonen oder Cantaloupe-Melonen getestet. In keiner der Proben wurden Salmonellen nachgewiesen.

Da die Kontrollbehörden vor Ort aufgefordert wurden, im Rahmen der Probennahme insbesondere aufgeschnittene Melonen zu entnehmen, die ungekühlt zum Kauf angeboten wurden, war der Anteil ungekühlt gelagerter Erzeugnisse relativ hoch. Insgesamt gelangten 34 Melonen-Proben (69 %), die im Einzelhandel ungekühlt gelagert wurden, zur Untersuchung. Bei diesen Proben erging ein Hinweis an den Lebensmittelunternehmer, dass aufgeschnittene Melonen gekühlt bei einer maximalen Temperatur von 7°C gelagert werden müssen.

In 2014 wurden 14 von 39 Proben (36%) in den Einzelhandelsbetrieben ungekühlt zum Verkauf angeboten. Bei 7 Proben (18%) erfolgte zwar eine Kühlung, jedoch lagen die Temperaturen über der maximal empfohlenen Lagertemperatur von 7°C. Diese Zahlen können nicht direkt mit dem Ergebnis aus dem Jahr 2015, in dem verstärkt ungekühlte Ware zur Untersuchung entnommen wurde, verglichen werden.

Keine Krankheitserreger, aber auffällige Keimgehalte

Die weiteren Ergebnisse von 2014: Fruchtfleisch von 39 Proben aufgeschnittener Melonen (31 x Wassermelonen, 3 x Honigmelonen, 2 x Galia-Melonen, 3 x Melonenmix) aus dem Einzelhandel wurde mikrobiologisch auf krankmachende Bakterien, Hygieneparameter sowie Noroviren untersucht.

Die Beurteilung der mikrobiologischen Parameter erfolgte gemäß den Richt- und Warnwerten für „Geschnittenes und abgepacktes Obst" der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie).

Auch in 2014 gab es eine erfreuliche Nachricht: In keiner Probe konnten krankmachende Keime wie Salmonellen, Listerien oder Noroviren nachgewiesen werden. Weniger erfreulich war jedoch die Tatsache, dass die Keimgehalte der Hygieneparameter häufig erhöht waren.

Insgesamt waren in 2014 sieben Proben (18%) in mikrobiologische Hinsicht auffällig. Davon lagen bei immerhin sechs Proben die Gehalte an Enterobacteriaceae über dem festgelegten Warnwert. In einer dieser Proben war zudem der Warnwert für E. coli überschritten. Häufig waren in diesen Proben ebenfalls die Richtwerte für Hygieneparameter überschritten.

Bei einer Überschreitung des Warnwertes besteht der Verdacht, dass der Lebensmittelunternehmer die im Verkehr mit Lebensmitteln erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten oder das Mindesthaltbarkeitsdatum falsch kalkuliert hat.

Eine Überschreitung des Richtwertes zeigt bei betrieblichen Kontrollen Schwachstellen im Herstellungsprozess an. Im Betrieb müssen die Wirksamkeit der vorbeugenden Maßnahmen überprüft und Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingeleitet werden.

Die Daten zur Lagertemperatur zeigen, dass in nicht unerheblichem Maße aufgeschnittene Melonen ungekühlt im Einzelhandel angeboten werden. Im Jahr 2014 wurden 14 Proben (36%) ungekühlt zum Verkauf angeboten. Bei sieben Proben (18%) erfolgte zwar eine Kühlung, jedoch lagen die Temperaturen über der maximal empfohlenen Lagertemperatur von 7°C. Im Jahr 2015 lag der Anteil ungekühlter Melonen noch höher (69%), was jedoch an der gezielten Auswahl im Rahmen der Probenahme lag.

Fazit

Die Ergebnisse zeigen, dass beim Aufschneiden und Lagern von Melonen im Einzelhandel offenbar erhebliche hygienische Mängel vorhanden sind. Sind im Rahmen der Untersuchungen Auffälligkeiten vorhanden, so werden durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Hygiene in dem Betrieb zu verbessern.

Empfehlungen beim Aufschneiden von Melonen

Beim Aufschneiden der Melonen ist die Einhaltung von Hygieneregeln sehr wichtig, damit es nicht zu einer Kontamination des Fruchtfleisches kommt. So sollte insbesondere auf saubere Hände, Messer sowie Arbeitsflächen geachtet werden. Das vorherige Waschen der Melonenoberfläche ist hingegen nicht empfehlenswert, da Literaturhinweise zeigen, dass hierdurch die Gefahr einer Verschleppung von Krankheitserregern eher noch erhöht wird.

Im Lebensmitteleinzelhandel, in Gastronomiebetrieben und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sollten nur solche Mengen aufgeschnitten werden, die innerhalb von zwei Stunden an die Kundschaft abgegeben werden können. Werden Melonenstücke ungekühlt gelagert, so sollten diese nach zwei Stunden entsorgt werden, um Infektionen zu vermeiden.

Aufgeschnittene Melonen sollten entweder rasch verzehrt oder schnell gekühlt werden. Um eine Keimvermehrung zu minimieren, sollten geschnittene Melonen bei max. 7°C aufbewahrt werden.

Quelle: www.laves.niedersachsen.de

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