Kumulative Bewertung von Pflanzenschutzmitteln: BfR-Konzept wird Bestandteil der Zulassung

Verbraucher- und Anwenderschutz wird auf europäischer Ebene gestärkt

Ab dem 1. März 2017 ist das Ergebnis der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommenen kumulativen Risikobewertungen Bestandteil des zonalen Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln. Damit wird bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln künftig das kumulative akute Risiko durch Mehrfachrückstände für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie das kumulative Risiko für Anwenderinnen und Anwender auch besser bewertet. 2014 hatte das BfR ein entsprechendes Bewertungskonzept entwickelt und vorgestellt, anschließend erprobt und in vielen Fachgremien europaweit diskutiert. Dieses Konzept soll nun im europäischen Rahmen angewendet werden. „Das BfR arbeitet seit mehreren Jahren an wissenschaftlichen Konzepten, um die gesundheitliche Bewertung von Mehrfachrückständen stärker im Zulassungsverfahren zu ber&uum l;cksichtigen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Mit der neuen Prüfmethodik für Zulassungsanträge  wird der Verbraucher- und Anwenderschutz auf europäischer Ebene deutlich gestärkt.“

Moderne Pflanzenschutzmittelwirkstoffe zeichnen sich durch eine gezielte Wirkung auf bestimmte Schaderreger aus. Stoffe früherer Generationen wirkten häufig breiter und waren damit reicher an Nebenwirkungen. Der wechselnde Einsatz von Wirkstoffen mit unterschiedlichen Wirkmechanismen ist erforderlich, um Resistenzen bei den Schaderregern vorzubeugen, da diese sonst auf Dauer nicht bekämpft werden können. Der Einsatz von sogenannten Breitbandwirkstoffen hat deshalb in den letzten Jahren deutlich abgenommen, der von gezielt wirkenden Pflanzenschutzmitteln hat zugenommen. Dieser Trend hat zur Folge, dass je nach Befallsituation viele unterschiedliche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, von denen Rückstände im Erntegut verbleiben können. Als Resultat sachgerechter und bedarfsorientierter Pflanzenschutzmittelanwendungen können somit Mehrfachrückstände auftreten.

Das BfR hat ein Konzept zur Einbindung der kumulativen Risikobewertung in die verschiedenen Verfahren der zonalen Zulassung entwickelt. Das Konzept baut auf den bisherigen Arbeiten der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA), der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (für Biozide) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (Joint Research Centre, JRC) auf und berücksichtigt aktuelle internationale Entwicklungen, die auch in einem europäischen Forschungsprojekt zusammengetragen und diskutiert wurden. Es berührt die Bewertungsbereiche Anwendungs- und Verbrauchersicherheit. Im Rahmen von Wirkstoffprüfungen und Zulassungsverfahren soll das Zusammenwirken verschiedener Stoffe („kumulative Wirkungen“) berücksichtigt werden. Das Konzept ist geeignet, die Anwenderexposition oder die akute Exposition von Verbraucherinnen und Verbrauchern kumulativ zu bewerten, da in einem Pflanz enschutzmittel oder einer beantragten Tankmischung enthaltene Wirkstoffe gemeinsam betrachtet werden.

Auch bei der Bewertung auf EU-Ebene wird der Aspekt der kumulativen Wirkungen berücksichtigt. Ist Deutschland bewertender Mitgliedstaat, erhalten die anderen Mitgliedstaaten die Gelegenheit, die vorgenommene kumulative Bewertung kritisch zu kommentieren. Auch als beteiligter Mitgliedstaat wird Deutschland im Rahmen der Kommentierung die Bewertung des kumulativen Risikos berücksichtigen, so dass ein fachlicher Austausch zwischen den Mitgliedstaaten gegeben ist.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

In diesem Jahr feiert das BfR sein 15-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass hat das BfR eine Jubiläumsbroschüre herausgegeben, die unter http://www.bfr.bund.de/de/publikation/broschueren-660.html kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden kann.

Weitere Informationen

Bekanntmachung über die Berücksichtigung von Kumulations- und Synergieeffekten in der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln (BVL 17/02/02) (pdf, 182 KB, nicht barrierefrei)

Human health risk assessment from combined exposure in the framework of plant protection products and biocidal products

Quelle:

Bundesinstitut für Risikobewertung Max-Dohrn-Str. 8-10 D-10589 Berlin Presserechtlich verantwortlich: Dr. Suzan Fiack Tel.: 030 1 8412-4300 Fax.: 030 1 8412-4970 E-Mail: pressestelle@bfr.bund.de URL: http://www.bfr.bund.de Folgen Sie uns auf Twitter: https://twitter.com/bfrde

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