Pflanzenalkaloide in Süßholzwurzeln -
Erbgutschädigung unwahrscheinlich

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Bundesinstitut für Risikobewertung prüft gesundheitliches Risiko von Rückständen

Matrin und Oxymatrin sind zu den Pflanzenalkaloiden gehörende chemische Substanzen. Mit ihnen schützen sich Schnurbäume der Gattung Sophora gegen Fraßfeinde wie Insekten. Rückstände der Substanzen wurden in Proben von Süßholzwurzeln und Süßholzwurzel-Extrakten festgestellt, wie sie zum Herstellen von Lakritz verwendet werden. Die Rückstände sind wahrscheinlich Folge einer Verwechslung, da die Süßholzwurzeln denen der Schnurbäume ähneln und gemeinsam in freier Natur geerntet werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat nun geprüft, ob von Matrin- und Oxymatrin-Rückständen ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher und insbesondere für Kinder aus- geht.

Im Mittelpunkt der Bewertung stand die Frage, inwieweit die Substanzen möglicherweise ein genschädigendes (gentoxisches) Potential besitzen. In einer ersten Prüfphase konnte aufgrund einer unsicheren Datenlage der Verdacht der Gentoxizität nicht völlig ausgeräumt werden. Nach Vorlage neuer Daten ließ sich nun das gentoxische Potential bewerten. Mit dem Ergebnis, dass eine gentoxische Wirkung von Matrin und Oxymatrin als unwahrscheinlich anzusehen ist:

Für Substanzen, die toxikologisch nicht umfassend geprüft aber nicht gentoxisch sind - so wie in diesem Fall Matrin und Oxymatrin -, kann ein Schwellenwert („Threshold of Toxicological Concern“, TTC) von 1,5 Mikrogramm (millionstel Gramm) pro Kilogramm Körpergewicht und Tag zugrunde gelegt werden. Basierend auf den Rückstandsbefunden in Süßholzwurzeln und -extrakten wird dieser TTC-Wert nicht überschritten. Die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit ist damit nach heutigem Wissensstand sehr niedrig.

Hier gehts zur vollständigen Stellungnahme des BfR

Quelle: https://www.bfr.bund.de/

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