aktuelle Mitteilungen

Abschlussbericht - Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide

Auf politischer Ebene wurde im Rahmen der Novellierung des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges gefordert. Hintergrund der Forderung sind vermutete Unterschiede hinsichtlich der Höhe der für Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften üblicherweise verhängten Bußgelder zwischen den einzelnen Behörden bzw. Regionen. Die Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht an der Philipps-Universität Marburg wurde im August 2020 mit dem Forschungsvorhaben „Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide“ beauftragt. Das Forschungsvorhaben hatte eine Laufzeit vom 1. August 2020 bis zum 31. März 2023.

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Herbizid "Quickdown"
Notfallzulassung zur Krautabtötung an Kartoffeln

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hat auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Quickdown erlassen. Das Herbizid mit dem Wirkstoff Pyraflufenethyl, darf zwischen dem 4. August und dem 3. Dezember 2023 für die Krautabtötung bei Kartoffeln eingesetzt werden.

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Süßstoff neu bewertet
Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft

Der zuckerfreie Süßstoff Aspartam wird von der Internationalen Agentur für Krebsforschung, kurz IARC, als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Das bedeutet, dass es Hinweise dafür gibt, aber die Datenlage nicht eindeutig ist. Nach aktuellem Kenntnisstand sind die üblichen Verzehrmengen unbedenklich.

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Lebensmittelzeitung - Es fehlen 1500 Kontrolleure!

 

Bundesvorsitzender Maik Maschke erklärt, was er von den Empfehlungen des Bürgerrats hält. Er fordert mehr Ressourcen für die Überwachung und gibt Einblick in die Themen, die die Aufsichtsämter umtreiben. lz 07-24
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Künftig kein Stopp für Maus & Co?!

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. übt schärfste Kritik an dem geplanten Vorhaben des Umweltbundesamtes, künftig das Beködern von Schadnagern
in Innenräumen mit Fraßködern (Rodentizide Köder aus der Gruppe Antikoagulanzien) verbietenzu wollen. Dies würde für uns alle bedeuten, dass Mäuse, Ratten und Co. künftig ein ständiger Begleiter beim Einkaufen in Supermärkten oder beim Essengehen werden.

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BVLK Pressmitteilung
Vorschläge des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ zur Lebensmittelkontrolle

 

Die Vorschläge des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ zur Lebensmittelkontrolle sind grundsätzlich richtig - nun muss aber endlich gehandelt werden!

Mit großem Interesse haben wir die Empfehlungen des vom Bundestag eingesetzten Bürgerrates „Ernährung im Wandel“ zur Kenntnis genommen, welche am 14.01.2024 veröffentlicht worden sind. Die 160 Bürgerinnen und Bürger haben sich im Rahmen Ihrer Arbeit auch intensiv mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung befasst und sind u. a. zu folgenden Empfehlungen gekommen weiterlesen >>>

 

 

Dauerbrenner

Die neue LMK-Zeitschrift ist da!
...im Abo oder als Einzelheft...

Forderungen zur Wegstreckenentschädigung

Rechtsentscheidungen zur Online-Plattform „Topf Secret“

Auf der Online-Plattform „Topf Secret“ können Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen mit wenigen Klicks abfragen und veröffentlichen. Erwartungsgemäß gibt es hierzu nun erste Gerichtsentscheidungen. Hier ein Überblick...

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Termine

Datum

Veranstaltung

06.06.2024–07.06.2024

Lebensmittelkontaktmaterialien im Spannungsfeld zwischen Lebensmittelsicherheit und Nachhaltigkeit (BVLK, BbT und BLC)

06.06.2024

6. NRZ-Authent Fachgespräch

13.06.2024–14.06.2024

Fortbildungsveranstaltung und Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Berlin-Brandenburg

05.09.2024–06.09.2024

Fortbildungsveranstaltung und Verbandstag des Verbands der Lebensmittelkontrolleure Sachsen-Anhalt e.V.

 

 

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