Abschlussbericht - Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide

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Auf politischer Ebene wurde im Rahmen der Novellierung des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges gefordert. Hintergrund der Forderung sind vermutete Unterschiede hinsichtlich der Höhe der für Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften üblicherweise verhängten Bußgelder zwischen den einzelnen Behörden bzw. Regionen. Die Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht an der Philipps-Universität Marburg wurde im August 2020 mit dem Forschungsvorhaben „Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide“ beauftragt. Das Forschungsvorhaben hatte eine Laufzeit vom 1. August 2020 bis zum 31. März 2023.

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Quelle: https://www.uni-marburg.de/

BVLK forderte in der Vergangenheit bereits mehrfach einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog

Der Bundesrat hat am 12.04.2019 die Änderung des § 40 Abs. 1a LFGB gebilligt. Neben dem Bundesrat und Bundestag fordert auch der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. zur Umsetzung einen bundesweiteinheitlichen Bußgeldkatalog.

Ein Bußgeldkatalog dient der einheitlichen Ahndung häufig auftretender gleichartiger Vergehen. In diesem Katalog werden Verstöße/Tatbestände aus den einzelnen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und deren Ahndungsmöglichkeiten aufgelistet einschließlich einer empfohlenen Bußgeldhöhe als Rahmen/Spanne.

Dennoch wird jeder Einzelfall berücksichtigt.

So, könnte solch ein Katalog aussehen, ein Beispiel.

Quelle: https://bvlk.de/news/bvlk-fordert-erneut-bundeseinheitlichen-bussgeldkatalog.html

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