Afrikanische Schweinepest: Bundesministerium bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über Vorsichtsmaßnahmen, um die Verschleppung der Seuche zu verhindern

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort. Seit dem 21. Juni 2017 wurde ASP bei Wildschweinen erstmals auch in der Tschechischen Republik festgestellt.


Es besteht stets die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird.


Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. In Deutschland ist ASP bisher noch nie aufgetreten.

Das Hauptverbreitungsgebiet der ASP sind afrikanische Länder südlich der Sahara. Vermutlich wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Im Juni 2007 wurden die ersten ASP-Ausbrüche aus Georgien gemeldet. Als Ursache wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die den ASP-Erreger enthielten.


In der nachfolgenden Zeit breitete sich die ASP in Georgien aus und wurde in die Nachbarländer Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation eingeschleppt. In der Russischen Föderation treten seither kontinuierlich Fälle bei Haus- und Wildschweinen auf. Seit 2012 bis heute hat sich die ASP in der Ukraine (Haus- und Wildschweine), nach Weißrussland (Hausschweine in Kleinsthaltungen, Lage bei Wildschweinen unbekannt) und in die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen, Lettland und Estland (Haus- und Wildschweine) sowie Tschechische Republik (Wildschweine) ausgebreitet. Ein Eintrag des ASP-Virus nach Sardinien im Jahre 1978 hat bis heute dort zu immer wiederkehrenden häufigen Ausbrüchen bei Haus- und Wildschweinen geführt.


Die Karte stellt die Orte in Estland, Lettland, Litauen, Polen und der Tschechischen Republik sowie in der Ukraine dar, an denen Afrikanische Schweinepest in Hausschweine-Betrieben oder bei Wildschweinen festgestellt wurde. Zur Karte beim Friedrich-Loeffler-Institut


Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinepopulation, da hier die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt sind.

Für Behörden und Wirtschaftsbeteiligte hat das BMEL einen Handzettel zum Ausdrucken erstellt:


Handzettel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in sechs Sprachen (Druckversion). (PDF, 573 KB, nicht barrierefrei)


Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgten Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder aber ordnungsgemäß entsorgt (d.h. für Wildschweine nicht zugänglich) werden. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z.B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung, oder Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb sollten Reisende, auch Jagdreisende, und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.


Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben.

Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)


1. Können sich Menschen mit dem Virus anstecken? Nein. Das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine).

2. Wie ist ASP bei erkrankten Tieren (Wild- und Hausschweine) zu erkennen? Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel! Bei Hausschweinen und bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von 7 bis 10 Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt allerdings nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt! Beim Vorliegen solcher unspezifischen Symptome sollte das zuständige Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden.

3. Wie wird ASP verbreitet? Das Virus kann direkt von Schwein zu Schwein über Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel oder kontaminierte Gegenstände, die mit dem ASP-Virus kontaminiert sind, übertragen und damit weiterverbreitet werden.


4. Wer ist in Deutschland für vorbeugende Maßnahmen und im Falle eines Ausbruchs für die Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest zuständig? Erster Ansprechpartner ist jeweils das Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


5. Was passiert, wenn die ASP in Deutschland festgestellt wird? Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben untersagt ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt würde ein bestimmtes Gebiet als sog. gefährdeter Bezirk festgelegt werden, das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet ist dann grundsätzlich verboten und beim Schwarzwild wird ggf. eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweinen angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen (z.B. zentrale Sammlung des Aufbruchs; ggf. auch zentraler Aufbruch erlegter Wildschweine).


6. Welche vorbeugenden Maßnahmen können gegen die Verbreitung des ASP-Virus ergriffen werden? Leider steht gegen diese verheerende Tierseuche kein Impfstoff zur Verfügung! ASP ist unheilbar! Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und Populationsregulation zur Vorbeugung und Bekämpfung eingesetzt werden.


7. Was können Landwirte tun, um ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen? Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Beim Auftreten akuter Krankheitsanzeichen, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (hier insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrte Todesfälle in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem!


8. Welchen Beitrag können Jäger gegen die Ausbreitung der Krankheit leisten? Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und ggf. Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine elegante Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten.


9. Warum kann das Mitbringen von Fleischprodukten aus anderen Ländern zu einer Ausbreitung der Tierseuche führen? Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch sowie Wurstwaren können für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös sein. Um ein Einschleppen von Tierseuchen (also nicht nur ASP) zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) untersagt. In jedem Fall sollten Reisende dafür sorgen, dass Essenreste gar nicht erst entstehen und in den Fällen, in denen sich Essensreste nicht vermeiden lassen, diese nur in fest verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.


10. Was müssen Transportunternehmen beachten, wenn sie aus von ASP betroffenen Ländern kommen? Da das Virus der Afrikanischen Schweinepest sehr widerstandsfähig ist, stellt die potenzielle Einschleppung über Transportfahrzeuge, die aus von ASP betroffenen Gebieten zurückkehren, ein Risiko dar. Solche Transporter, die aus Russland, Weißrussland oder der Ukraine in das Gebiet der Europäischen Union zurückkehren und die nach EU-Recht vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges nicht nachweisen können, müssen dies spätestens an der EU-Außengrenze nachholen. Auch Fahrzeuge, die landwirtschaftliche Betriebe in Mitgliedstaaten, angefahren haben, sind danach unbedingt zu reinigen und zu desinfizieren.


11. Gibt es einen Impfstoff? Nein, derzeit nicht.

Weitere Informationen

Quelle: BMEL vom 28.07.2017

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