Aufbereitete Abwässer in der Primärerzeugung

Die Wasserressourcen in der Union geraten zunehmend unter Druck. Dies führt zur Wasserknappheit und einer Verschlechterung der Wasserqualität. Insbesondere der Klimawandel, unvorhersehbare Wetterverhältnisse und Dürren tragen wesentlich dazu bei, den durch die Städteentwicklung und Landwirtschaft verursachten Druck auf die Süßwasserressourcen zu erhöhen. Bereits im November 2012 hat die Union in Ihrer Mittteilung "Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen" festgelegt, dass ein Instrument zur Regelungen der Wasserwiederverwendung geschaffen werden muss.

Der Zweck dieser Verordnung ist also, zu garantieren, dass das aufbereitete Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung sicher ist, und dadurch ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Kreislaufwirtschaft gefördet und die Anpassung an den Klimawandel  unterstützt werden.

Mit der Verordnung werden Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung sowie Bestimmungen über das Risikomanagement und die sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser, im Kontext einer integrierten Wasserbewirtschaftung festgelegt.

Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung - VO (EU) 2020/741

 

BfR Stellungnahme Nr. 021/2020 des BfR vom 21. April 2020 - Aufbereitete Abwässer: Bakterielle Krankheitserreger auf frischem Obst und Gemüse vermeiden

Hier geht es zur detaillierten Stellungnahme des BfR

Diese finden Sie auch im BVLK Beitrag Aufbereitete Abwässer: Bakterielle Krankheitserreger auf frischem Obst und Gemüse vermeiden

 

Bewässerungsverordnungen der Länder

Zusätzlich regeln die Bewässerungsverordnungen der Bundesländer die Genehmigung und Art der Bewässerung von Primärerzeugnissen.

Beispilsweise ist in Hessen derzeit nur die Bewässerung von Kartoffeln, Mais und Zuckerrüben genehmigungsfrei. Alle Anderen Primärerzeugniss müssen ein Prüfungsverfahren durchlaufen.

Quellen:

https://www.bfr.bund.de/

https://eur-lex.europa.eu/

https://www.stock.adobe.com/

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