AVV RÜb - juristisches Gutachten wiederlegt die Versprechen des BMEL
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Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch hat zu der geplanten Änderung der AVV RÜb ein juristisches Gutachten von Prof. Dr. Hofmann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Trier, erstellen lassen. Das Gutachten belegt, dass die Aussagen des BMEL, über ein gleichbleibendes bzw. sogar angeblich steigendes Kontrollniveau und einer stärkere Fokussierung auf Risikobetriebe nicht gedeckt werden.
Die AVV-RÜb soll am Freitag den 18.09.2020 abschließend im Bundesrat behandelt werden.
Hier gehts zum Gutachten
Weiterführende Links zum Thema:
Lebensmittelkontrolle - Fehlanzeige: Zu wenig Personal, zu wenig Geld
Pressemitteilung von BVLK, BbT und foodwatch, vom 28.08.2020
Video der Pressekonferenz zur AVV-RÜb von BVLK, BbT und foodwatch (28.08.2020)
Hintergrundpapier (28.08.2020)
Presseerklärung des BVLK zur Veröffentlichung des beschlossenen Entwurfes der AVV RÜb vom 29.07.2020
DLF-Interview des stellvertretenden Bundesvorsitzenden Maik Maschke
Quellen: