Beobachten, nachhaken und vergleichen: Programme zur Lebensmittelkontrolle

Überall wo Lebensmittel hergestellt, bearbeitet, verpackt oder verkauft werden, kontrollieren die zuständigen Behörden regelmäßig und bei Verdacht. Sie nehmen Proben und untersuchen die Lebensmittel auf Keime, vollständige Kennzeichnung oder prüfen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln wie Antibiotika. Diese Kontrolle der Lebensmittel im Supermarkt, im Restaurant oder beim Hersteller ist Aufgabe der jeweils zuständigen Behörden in den 16 Bundesländern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert bestimmte Programme für die Kontrollen.

Kontrollprogramme zur LebensmittelsicherheitZoomKontrollprogramme zur Lebensmittelsicherheit © BVL / Wiese

Da immer mehr Lebensmittel online und somit überregional verkauft werden, wurde am BVL darüber hinaus eine Kontrollstelle eingerichtet, die im Auftrag der Bundesländer die Online-Shops auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen prüft. Diese Kontrollstelle heißt „G@ZIELT“.

Die verschiedenen Programme verfolgen unterschiedliche Ziele und Aspekte rund um die Sicherheit von Lebensmitteln. Welche Programme es gibt und was jeweils kontrolliert wird, finden Sie in unserem nachfolgenden Überblick. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen und die dazu veröffentlichten Berichte finden Sie als Verlinkungen bei den Programmen.

Kontrollprogramme im Bereich Lebensmittelsicherheit im Überblick

Übersicht der vom BVL koortieren Überwachungsprogramme im Bereich LebensmittelZoomÜbersicht der vom BVL koortieren Überwachungsprogramme im Bereich Lebensmittel © BVL / Wiese

Langjährig und systematisch beobachten: „Monitoring“

Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände werden regelmäßig auf eine breite Palette gesundheitlich nicht erwünschter Stoffe oder Mikroorganismen untersucht. Das System zur Probenahme ist repräsentativ und erlaubt Rückschlüsse darauf, wie sicher Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände in Deutschland sind.

Weitere Informationen zum Monitoring

Nachhaken und schnell reagieren: „Bundesweiter Überwachungsplan“

Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände werden auf Einhaltung rechtlicher Bestimmungen überprüft. Im Fokus stehen bestimmte Stoffe oder Mikroorganismen. Ebenso werden Betriebe inspiziert. Die Kontrollen zielen auch auf Bereiche, in denen Verstöße häufiger oder gefährlicher sind.

Weitere Informationen zum „Bundesweiten Überwachungsplan“

Krankheitserreger systematisch erfassen: „Zoonosen-Monitoring“

Lebende Tiere, Schlachtkörper und Lebensmittel werden gezielt auf bestimmte Krankheitserreger hin untersucht. Diese Erreger könnten von Tieren auf Menschen übertragen werden. Eine solche Übertragung wird als „Zoonose“ bezeichnet. Die gefundenen Keime werden weiter analysiert und auf ihre Resistenz gegenüber Antibiotika untersucht. Das System zur Probenahme ist repräsentativ. So erlaubt es Rückschlüsse, wie sich Zoonoseerreger ausbreiten und tendenziell entwickeln.

Weitere Informationen zum „Zoonosen-Monitoring“

Werden die erlaubten Höchstwerte eingehalten? Nationale Berichterstattung "Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln"

Wenn Pflanzenschutzmittel angewendet werden, lassen sich Rückstände davon in oder auf Lebensmitteln manchmal nicht vermeiden. Daher wird kontrolliert, ob die geltenden Höchstwerte in Lebensmitteln eingehalten werden. Die Kontrollen erfolgen sowohl systematisch und sind repräsentativ, teilweise auch bezogen auf bestimmte Anlässe. Dabei werden Lebensmittel, die in der Vergangenheit aufgefallen sind, besonders häufig kontrolliert.

Weitere Informationen zur nationalen Berichterstattung "Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln"

Illegale Substanzen in Tieren und tierischen Lebensmitteln aufspüren: „Nationaler Rückstandskontrollplan“ (NRKP) und „Einfuhrüberwachungsplan“ (EÜP)

Lebende Nutztiere und unverarbeitete tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Eier, Honig werden auf den illegalen Einsatz verbotener oder nicht zugelassener Stoffe, auf die vorschriftsmäßige Anwendung zugelassener Tierarzneimittel sowie auf Umweltbelastungen kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen zielorientiert. Das bedeutet, dass Kenntnisse über örtliche oder regionale Gegebenheiten einfließen. Es wird Hinweisen auf unzulässige oder vorschriftswidrige Tierbehandlungen nachgegangen. Mit dem Einfuhrüberwachungsplan werden aus Nicht-EU-Staaten importierte tierische Lebensmittel untersucht. Neben den Rückstandskontrollen werden sie u.a. auf Zoonoseerreger, Giftstoffe oder radioaktive Belastungen geprüft.

Weitere Informationen zum „Nationaler Rückstandskontrollplan“ und „Einfuhrüberwachungsplan“

Ablauf und Organisation der Überwachungsprogramme

 

Erklärvideo: Ablauf und Organisation der ÜberwachungsprogrammeBild anklicken zum Öffnen des Films: Ablauf und Organisation der Überwachungsprogramme © BVL / Wiese

 

Ablauf und Organisation der ÜberwachungsprogrammZoomAblauf und Organisation der Überwachungsprogramm © BVL / Wiese

Weitere Programme

Futtermittel unter der Lupe: Lebensmittelsicherheit beginnt im Tierstall

Das mehrjährige „Kontrollprogramm Futtermittel“ der Länder ist risikoorientiert aufgebaut. Bei Futtemittelbetrieben und Tierhaltern werden Inspektionen durchgeführt und auch Futtermittelproben genommen. Diese werden beispielsweise auf unerwünschte Stoffe, verbotene Stoffe und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Verschleppungen von Tierarzneimitteln hin untersucht.

Weitere Informationen zum „Kontrollprogramm Futtermittel“

Sicher einkaufen im Internet: „G@ZIELT“ kontrolliert Online-Shops

Auch online verkaufte Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse werden kontrolliert. Dabei wird von der länderfinanzierten Zentralstelle „G@ZIELT“ nach risikobehafteten Produkten recherchiert, die die Verbraucher gesundheitlich schädigen oder täuschen können.

Weitere Informationen zum Internetkontrollstelle G@ZIELT

Quelle: www.bvl.bund.de

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