Bundesrat berät am 12. April neue Vorgaben für Behördeninfos über Hygienemängel und Verstöße gegen das Lebensmittelrecht

Verbraucherinformation über Hygieneverstöße im Internet

Verbraucherinnen und Verbraucher können amtliche Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften künftig sechs Monate lang online abrufen. Das sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 12. April 2019 abschließend berät.

Unverzüglich und zeitlich begrenzt

Hierfür müssen die Überwachungsbehörden der Länder die Verstöße gegen das Lebensmittelrecht - etwa durch Hygienemängel oder Gesundheitsrisiken - bundesweit einheitlich sechs Monate lang im Internet veröffentlichen. Danach sind die Einträge zu entfernen. Die Informationen müssen unverzüglich erfolgen - auch wenn der Mangel nachweisbar beseitigt wurde.

Informationsrechte bei Lebensmitteln

Damit sich Interessierte über Lebensmittel schnell informieren können, sind Behörden verpflichtet, nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Für aktuelle Warnungen speziell zu Lebensmitteln haben Bund und Länder gemeinsam ein Internetportal eingerichtet: www.lebensmittelwarnung.de.

Verbraucher- versus Unternehmensinteressen

Hintergrund für die Gesetzesänderung ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte amtliche Information über Lebensmittelverstöße grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, aber eine zeitliche Begrenzung gefordert, um sowohl den Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information als auch die Interessen der betroffenen Unternehmen angemessen zu berücksichtigen.

Quelle: www.bundesrat.de

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