Bundesrat für Nachbesserungen am Tabakerzeugnisgesetz

Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 29. Januar 2016 Stellung zum Entwurf eines Tabakerzeugnisgesetzes der Bundesregierung genommen. Sie bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um 15 Monate für die Anbringung der neuen Warnhinweise auf Verpackungen für Tabakerzeugnisse einzusetzen. Zudem sollen alle Produkte, die den Einstieg zum Rauchen fördern, noch klarer von dem Gesetz erfasst werden. Dies gilt beispielsweise für E-Zigaretten. Außerdem lehnt der Bundesrat vorgesehene Ausnahmen von der Zustimmungsbedürftigkeit beim Erlass von Rechtsverordnungen ab - seine verfassungsmäßig vorgesehene Mitwirkungsrechte dürften nicht außer Acht gelassen werden.

Bebilderte Warnhinweise

Nach dem Gesetzentwurf müssen künftig alle Tabakerzeugnisse gesundheitsbezogene Warnhinweise auf der Verpackung tragen, die aus einer Kombination von Bild und Text bestehen. Für neuartige Tabakprodukte ist ein Zulassungsverfahren vorgesehen – davor gilt für sie ein Verkaufsverbot.

Einstieg zum Rauchen verhindern

Es ist zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem so genannten charakteristischen Aroma vorgesehen. Verboten sind künftig Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität verändern. Diese erleichtern möglicherweise den Einstieg in den Tabakkonsum.

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen. Er wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 29.01.2016

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