Bundesregierung bringt neues Weinrecht auf den Weg

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Neue Vermarktungsperspektiven für Deutschlands Winzerinnen und Winzer, eine bessere Wertschöpfung und ein wachsender Marktanteil deutscher Weine – darauf zielt die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf den Weg gebrachte Reform des deutschen Weinrechts.

 

Im Kern geht es darum, den deutschen Weinbau im europäischen und internationalen Wettbewerb gut aufzustellen. Dazu soll das Weinrecht an aktuelle Entwicklungen der Märkte und der Branche angepasst werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich zudem dank der Reform besser am Weinregal im Einzelhandel orientieren können. Dazu sieht die Reform unter anderem vor:

 

Stichwort - Neuanpflanzungen

Um den Markt im Gleichgewicht zu halten, sollen bis 2023 gut 300 Hektar Reben jährlich neu angepflanzt werden dürfen. Damit wird die seit 2016 geltende Begrenzung von Neuanpflanzungen für Weinreben auf 0,3 Prozent der im Vorjahr bestockten Fläche fortgesetzt; mit dieser Regelung hat Deutschland in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht, an die man anknüpfen will.  

Stichwort - Absatzförderung

Damit deutsche Winzer im internationalen Wettbewerb bestehen können, sieht das Gesetz vor, das Marketing zu stärken. So soll das Budget für die Absatzförderung auf Bundesebene von 1,5 Millionen Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt werden. 

Stichwort - Herkunftsprofilierung

Bislang gilt in Deutschland, dass jeder Wein – unabhängig von seiner Herkunft – ein Spitzenerzeugnis sein kann (man spricht vom Prinzip der „Qualität im Glase“). Da aber nicht jede Herkunft geeignet ist, einen Spitzenwein hervorzubringen, hat das Prinzip Schwächen, bestimmen doch Boden, Klima, Umwelteinflüsse und natürliche Gegebenheiten maßgeblich die Weinqualität. Andere große europäische Weinbaunationen wie Frankreich und Italien tragen dem mit einer Herkunftspyramide (romanisches Modell) bereits lange und mit großem Erfolg Rechnung. Die Weinbranche hat nunmehr den Wunsch geäußert, einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für eine Herkunftspyramide nach romanischen Vorbild zu schaffen. Dabei soll die Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen "je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität". Die Gesetzesnovelle greift einige Elemente dieses Grundprinzips auf; diese werden in einer neuen Weinverordnung, die das BMEL parallel auf den Weg gebracht hat, konkretisiert.

Hintergrund und weitere Schritte

In der vergangenen Legislaturperiode war die Reform des Weinrechts zurückgestellt worden. Der vom Kabinett verabschiedete Reformentwurf ist das Ergebnis eines 2019 gestarteten umfassenden Austauschs zwischen der Bundesministerin, ihren Ressortkollegen der weinproduzierenden Bundesländer sowie Vertretern der Weinwirtschaft. Diese hatten sich bei mehreren Runden Tischen zunächst auf zentrale Eckpunkte als Diskussionsgrundlage für einen Reform verständigt.

Der Deutsche Bundestag hat am 26. November 2020 dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes zugestimmt. Die Abstimmung des Bundesrates ist für Mitte Dezember geplant.

Das aktuelle Qualitätsweinsystem

In Deutschland wird jeder Qualitätswein und jeder Prädikatswein einer amtlichen Prüfung unterzogen. Dabei werden insbesondere der Geruch, der Geschmack und die Zusammensetzung geprüft. Nur nach bestanderer Prüfung darf der Wein in den Handel. Erkennungszeichen der bestandenen Prüfung ist die amtliche Prüfungsnummer, die auf dem Weinetikett aufgedruckt werden muss. So können die Verbraucher darauf vertrauen, dass die auf dem Weinetikett gemachten Angaben, beispielsweise zur Herkunft richtig sind. Was bedeutet Qualitätswein?
Ausschlaggebend für die Höhe der Qualität ist in Deutschland bislang nicht die Herkunft (Gebiet, Bereich, Lage), sondern, vereinfacht gesagt, der Zuckergehalt der Trauben. Um aus Trauben Wein zu machen, muss der Zuckergehalt ein Mindestmaß, der Fachmann spricht hier von Mindestmostgewicht, erreichen. Dabei wird das Mostgewicht in Deutschland traditionell in so genannten "Öchslegraden" (°Oe) gemessen. Zur Orientierung: Aus einem Traubenmost mit 100 °Oe würde ein Wein mit etwa 13, 8 Prozent vol. Prädikatsweine müssen hohe Mindestmostgewichte haben; hier das Beispiel Pfalz:

Prädikat Öchslegrad
Kabinett mind. 73°
Spätlese mind. 85°
Auslese mind. 92°
Eiswein mind.120°
Beerenauslese mind. 120°
Trockenbeeren-
auslese
mind. 150°

Erklärfilm zum Thema

Quelle:

https://www.bmel.de/

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