EU-Afrika-Beziehungen: Geschützte Ursprungsangaben als Entwicklungsmotor?

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Die lange Tradition und enorme Vielfalt afrikanischer Agrarprodukte könnte von einem Sonderschutz in Form von offiziellen Herkunftsbezeichnungen profitieren. Derartige geografische Ursprungsbezeichnungen sind zumindest ein Instrument, das den EU-Produzenten sehr ans Herz gewachsen ist.

Foto: https://www.stock.adobe.com/ - Penja Pfeffer

Penja-Pfeffer aus Kamerun könnte das erste anerkannte g.U.-Produkt in der EU werden, das aus Subsahara-Afrika stammt.

Im Laufe der Jahre hat sich in den EU-Länder das Konzept der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografische Angaben (g.g.A.) immer stärker durchgesetzt. Dieses soll die Namen bestimmter Produkte so schützen, dass diese nur nach gewissen Methoden und in festgelegten Regionen produziert werden können. Dadurch würden Qualität und einzigartige Eigenschaften der Lebensmittel gesichert.

Für europäischen Bürgerinnen und Bürger sind solche Erzeugnisse mit den roten und blauen Etiketten für lokale Spezialitäten im Supermarktregal ein gewohnter Anblick. Die Produktnamen sind darüber hinaus in das EU-System der geistigen Eigentumsrechte aufgenommen, wodurch sie rechtlich vor Nachahmung oder illegaler Nutzung geschützt sind.

Eine kürzlich erschienene Studie der Europäischen Kommission, für die Wirtschaftsdaten von insgesamt 3.207 g.U.-geschützten Produkten aus der gesamten EU gesammelt wurden, ergab, dass diese Produkte einen Verkaufswert von 74,76 Milliarden Euro erzielen.

Derartig geschützte Produkte stellen somit eine Erfolgsgeschichte dar – und die EU möchte sie weltweit, insbesondere nach Afrika, exportieren und dort fördern.

Die Afrikanische Union (AU) hat die UN-Lebensmittelagentur FAO ihrerseits bereits um Unterstützung dabei gebeten, ebenfalls eine kontinentweite Strategie für derartige Angaben zu entwickeln. Es ist ein Aufruf, der von anderen globalen Institutionen aufgegriffen wurde, darunter die Europäische Kommission, die französische Agentur für Entwicklung (AFD) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Die erarbeitete Strategie für geografische Angaben in Afrika wurde schließlich im Oktober 2017 vorgelegt. Sie erhielt die unmittelbare Unterstützung der EU, die die Angaben als Teil des Protokolls zu den geistigen Eigentumsrechten der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) betrachtet – ein wichtiges Vorzeigeprojekt der AU, bei dem sich die EU verpflichtet hat, volle Unterstützung zu leisten.

Chance für die Entwicklungszusammenarbeit?

Der Schutz bestimmter Produkte könnte helfen, die reiche landwirtschaftliche Tradition Afrikas zu bewahren und zu fördern, einen rechtlichen Rahmen für geistiges Eigentum zu schaffen und gleichzeitig zur ländlichen Entwicklung in afrikanischen Ländern beizutragen.

„Es ist ein sehr langer Prozess, aber geografische Angaben stellen ein wirklich gutes Werkzeug für die Entwicklung dar. Und wenn sie erfolgreich sind, können sie der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette, einschließlich der Kleinbauern, einen Nutzen bringen,“ zeigt sich auch Sibylle Slattery, Projektkoordinatorin in der Abteilung Lebensmittel und Ernährung der FAO, im Gespräch mit EURACTIV.com überzeugt.

Sie fügt hinzu, dass geschützte Produkte auch zum Erhalt der Biodiversität auf dem afrikanischen Kontinent beitragen könnten, da traditionelle Produktionsmethoden ohne den zusätzlichen „Boost“ durch diese Form des Schutzes aufgegeben und vergessen werden könnten.

Aus Umweltsicht könnte eine starke Abhängigkeit von bestimmten Produkten jedoch auch Monokulturen verstärken. Daher unterstützt die FAO Praktiken, diese Lebensmittel mit Methoden wie Agrarökologie zu produzieren, die weniger Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Laut Slattery von der FAO sind geschützte Produkte auch auf sozialer Ebene vorteilhaft: Da sie traditionelle Arbeitsweisen und Erzeugnisse fördern, werde die Bauernschaft stolzer auf das, was sie produziert. Darüber hinaus kann die Rolle von Frauen, die für die landwirtschaftliche Produktion in Entwicklungsländern entscheidend sind, gestärkt werden.

Bemühungen der EU

Im Hinblick auf den bevorstehenden 6. AU-EU-Gipfel im kommenden Jahr hat die Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission (DG AGRI) einige konkrete Maßnahmen zu geschützten Produkten vorgeschlagen, die alle vom Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) unterstützt werden. Das EUIPO ist für die Verwaltung und den Schutz von Marken im EU-Binnenmarkt zuständig.

Eine dieser Maßnahmen wäre die umgehende Registrierung von Penja-Pfeffer aus Kamerun als g.U.-Produkt in der EU. Es wäre das erste derartige in der EU zugelassene Erzeugnis aus Subsahara-Afrika sowie das erste Produkt mit geschützter Ursprungsangabe aus einem afrikanischen Land – mit Ausnahme Südafrikas.

Eine weitere geplante Aktion ist die Veröffentlichung eines Handbuchs über g.U.-geschützte Produkte in Afrika, das von der AU und der EU-Kommission gemeinsam finanziert werden soll.

 

Seit dem Start der g.U.-Strategie der Afrikanischen Union im Jahr 2017 wurde in der DG AGRI ein Ausschuss eingerichtet, der die Umsetzung der Strategie begleitet. Er setzt sich aus der Kommission der Afrikanischen Union (AUC), den beiden afrikanischen Ämtern für geistiges Eigentum (OAPI und ARIPO) und der Europäischen Kommission zusammen.

FAO, WIPO und EUIPO sind als Beobachter ebenfalls eingespannt.

Die Umsetzung der Strategie hat letztendlich das Ziel, die Probleme beim internationalen Schutz geschützter Produkte zu beheben, indem einheitliche Regeln und Praktiken durchgesetzt werden. Dies soll den Handel fördern und die Positionierung afrikanischer Produkte auf regionalen, kontinentalen und internationalen Märkten verbessern.

Die EU-Exekutive hat außerdem Mittel bereitgestellt, um zusammen mit dem EUIPO ein internationales Kooperationsprojekt namens AfrIPI zu starten. Es zielt auf die Schaffung, den Schutz und die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten in ganz Afrika ab.

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