G@ZIELT-Jahresbericht 2018 erschienen

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Der Onlinehandel mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen wächst stetig und stellt die amtliche Kontrolle vor neue Herausforderungen, da die Händler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen.

Die zuständigen Behörden in Deutschland haben sich dieser Entwicklung gestellt und die gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz ‚G@ZIELT‘, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet. G@ZIELT führt vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und mit Tabakerzeugnissen durch.

Im aktuell erschienenen Bericht werden die Aktivitäten der Zentralstelle im Jahr 2018 vorgestellt. Auch in diesem Jahr bestätigen die dargestellten Ergebnisse den Bedarf der Kontrolle des Internethandels: Sportlernahrung mit verbotenen Inhaltsstoffen, Zahnbleichmittel mit unzulässig hohen Gehalten an Wasserstoffperoxid oder Kinderspielzeug mit Kontaktallergenen wie Chrom VI verdeutlichen, dass Handlungsbedarf in allen Erzeugniskategorien besteht und so Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland durch die Arbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden besser geschützt werden müssen.

Weiterführende Informationen für Verbraucher und Onlinehändler sind ebenfalls auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügbar (www.bvl.bund.de/internethandel).

Hintergrundinformation

Online-Händler, die Lebensmittel anbieten, müssen sich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde in ihrem Kreis oder ihrer Stadt registrieren und werden dann genauso risikoorientiert überwacht wie der konventionelle Einzelhandel. Beim Online-Lebensmitteleinkauf können Verbraucher eine Orientierung zum Beispiel anhand von Gütesiegeln erhalten, die den Qualitätskriterien der Initiative D21 entsprechen. Die Gütesiegel können nur erworben werden, wenn der Online-Händler bei der zuständigen örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert ist und somit amtlich überwacht wird. Internethändler, welche die Gütesiegel nach den Qualitätskriterien der Initiative D21 tragen, erfüllen hohe Ansprüche an Bonität, Datensicherheit und Verbraucherschutz. Diese Gütesiegel stellen somit eine Möglichkeit dar, seriöse Anbieter zuverlässig zu identifizieren.

Quelle: www.bvl.bund.de

 

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