Herbizid "Quickdown"
Notfallzulassung zur Krautabtötung an Kartoffeln

Forto: https://www.stock.adobe.com/

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hat auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Quickdown erlassen. Das Herbizid mit dem Wirkstoff Pyraflufenethyl, darf zwischen dem 4. August und dem 3. Dezember 2023 für die Krautabtötung bei Kartoffeln eingesetzt werden.

Hier gehts zum Dokument:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel Quickdown

Quelle: https://www.bvl.bund.de/

>>> Hier gibt es weitere Zulassungen für Notfallsituationen

Zurück