Julia Klöckner beseitigt Flickenteppich: "Mehr Verbraucherschutz durch klare Regeln"

Bundesregierung stimmt Löschfrist für Verstöße gegen Lebensmittelrecht zu

Das Kabinett hat am 01.08.2018 den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches“ beschlossen. Damit hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben einer rechtssicheren Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit zügig auf den Weg gebracht.

"Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir Vertrauen und Transparenz. Es ist uns innerhalb kürzester Zeit gelungen, eine für alle Länder einheitlich anwendbare Löschfrist von sechs Monaten festzuschreiben. Damit haben wir den Flickenteppich an unterschiedlichen Verfahrensweisen in den Ländern aus dem Haus geschafft und für einheitliche, verbindliche Regelungen in Deutschland gesorgt. Die Verbraucher werden nun sechs Monate lang transparent über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informiert. Damit hat die zwischenzeitliche Unsicherheit und die unterschiedliche Praxis nun endlich ein Ende. Das ist ein deutliches Plus an Verbraucherschutz. Denn die betroffenen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht können nun wieder verlässlich und rechtssicher durch die Länder veröffentlicht werden.", so die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März dieses Jahres entschieden, dass die Verpflichtung zur amtlichen Information über Verstöße des Lebensmittel- und Futtermittelrechts grundsätzlich verfassungskonform ist. Mit dem gleichen Urteil wurde der Gesetzgeber beauftragt, eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen.

Die Regelung, nach der die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über bestimmte lebensmittelrechtliche Verstöße informieren, wurde seit 2013 von den Ländern nicht mehr vollzogen. Grund dafür waren Entscheidungen mehrerer Verwaltungsgerichte, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift erhoben und deren Vollzug vorläufig untersagt hatten.

Hintergrund:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte mit Beschluss vom 21. März 2018 entschieden, dass die Verpflichtung zur amtlichen Information über Verstöße des Lebensmittel- und Futtermittelrechts grundsätzlich verfassungsgemäß ist. § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ist demzufolge nur insoweit mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit) unvereinbar, als dass die in der Regelung angeordnete Veröffentlichung nicht vom Gesetzgeber zeitlich begrenzt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die vom Gericht geforderte gesetzliche Löschungsfrist in § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches aufgenommen. Die Ergänzung der Löschungsfrist von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Information führt zu Rechtssicherheit, da nunmehr die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

Der BVLK hat Anfang Juli 2018 zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben. So sind zur vollständig rechtssicheren Anwendung der behördlichen Veröffentlichungspflicht neben der nun vorgesehenen Löschungsfrist weitere Änderungen und Ergänzungen des § 40 Abs. 1 a LFGB notwendig. Dies sind insbesondere die in einem früheren Entwurf eines (Vierten) Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften enthaltenen Regelungen zur Einfügung einer Härtefallklausel, die Veröffentlichung auch bei Unterschreiten von Mindestwerten, Mindestgehalten oder Mindestmengen sowie bei Nachweis eines nicht zulässigen Stoffes (sog. Nulltoleranz). Diese wichtigen Elemente, die zur rechtssicheren Anwendung notwendig wären, sind im jetzigen Entwurf nicht enthalten.

Daher sollte  nicht nur die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Löschungsfrist bei einer Änderung des § 40 Abs. 1 a LFGB Berücksichtigung finden, sondern die notwendige Novellierung sollte jetzt zur vollständigen Überarbeitung unter Einbeziehung der Festlegungen des Koalitionsvertrages 2018 - Kapitel VI. Nr. 5 Landwirtschaft und Ernährung, 4201 ff Lebensmittelsicherheit - dieses wichtigen Paragraphen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch genutzt werden.

Zurück