Kein Flickenteppich bei der Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse!

Anlässlich des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 3. März 2016 zur Thematik "Smiley jetzt und für alle Berliner/-innen! Für mehr Verbraucher/-innenschutz bei Lebensmitteln" macht der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. deutlich, dass dieser der Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse nicht ablehnend, jedoch inzwischen kritisch gegenüber steht. Transparenz im Rahmen der Verbraucherinformation stellt ein Grundbedürfnis dar, dem angemessen Rechnung getragen werden muss. Allerdings trägt der BVLK e.V. keinen Flickenteppich von unterschiedlichen Transparenzsystemen in Deutschland mit, der zwangsläufig durch den Antrag des Landes Berlin in der vorliegenden Form entstehen wird.

Positionspapier zum Gesetzesantrag des Landes Berlin (Drucksache 410/15) zum Entwurf eines ...Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Ergänzend verweisen wir auch auf das

Positionspapier zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

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