Kennzeichnungsvorgaben während der Corona-Pandemie

Nicht vollständig korrekte Deklarationen von Lebensmitteln können Folge bestehender Lieferengpässen bei Zutaten, Etiketten oder Verpackungsmaterial sein. Grund hierfür sind beispielsweise die Verwendung anderer Zutaten, die zu Abweichungen in Rezepturen führen können oder auch Etikettenlieferungen, die nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können.

Beate Kasch, die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), hat zu dieser Thematik folgend Stellung bezogen:
Die Einhaltung der Lieferketten und damit die Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln hat hohe Priorität. Solange keine Gefährdung des Verbrauchers vorliegt, können die bestehenden Spielräume in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht genutzt werden. Wichtig sei es aber auch nach entsprechenden Lösungen zu suchen. Hilfreich sei es, dem Verbraucher alle wichtigen Informationen zur vorrübergehenden Fehlkennzeichnung über geeignete Wege, wie z.B. die Unternehmenshomepage, bereitzustellen.
 

Quellen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V., Mitteilung vom 08. April 2020

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