Künftig keine E-Zigaretten für Minderjährige

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen billigte der Bundesrat am 26. Februar 2016 die Ausdehnung des Abgabe- und Konsumverbots von Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas. Da bei diesen nur sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Die darin geregelten strikten Verbote galten daher für diese Produkte bislang nicht.

Jugendschutz im Versandhandel

Das Gesetz möchte zudem sicherstellen, dass Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.

Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Link zur Drucksache: Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (PDF, 77KB, nicht barrierefrei)

Plenarsitzung des Bundesrates am 26.02.2016

Quelle: zum Plenum kompakt

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