lebensmittelwarnung.de wurde erweitert

Internetportal umfasst nun auch Warnungen zu Kosmetika und Bedarfsgegenständen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Auftrag der Bundesländer das Portal www.lebensmittelwarnung.de erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort seit heute auch über gesundheitsschädliche kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände wie Spielzeug, Bekleidung, Schmuck oder Kochgeschirr informieren.

Die Behörden der Bundesländer veröffentlichen auf www.lebensmittelwarnung.de Warnungen und Rückrufe von Unternehmen und zuständigen Behörden. Diese betreffen bisher Lebensmittel, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen schon bei den Verbrauchern befinden. Das BVL kann vor Erzeugnissen warnen, die beispielsweise aus dem Ausland vertrieben werden (z. B. via Internet) und für die kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert.

Das Portal wurde am 21.10.2011 in Betrieb genommen. Seither gab es 900 Warnungen zu Lebensmitteln (Stand: 18.02.2019). Die häufigsten Gründe für Warnungen waren mikrobiologische Verunreinigungen, Fremdkörper und Kennzeichnungsmängel. Besonders oft wurde in den vergangenen Jahren vor Waren der Produktkategorien „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“, „Milch und Milchprodukte“ und „Getreide und Backwaren“ gewarnt.

Im Durchschnitt wird die Website etwa 250.000 Mal pro Monat besucht, von rund 150.000 Besuchern. Via Twitter folgen derzeit rund 7.500 Follower dem Portal.

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