Leitlinie "Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung"/Merkblatt "Coffee-to-go"-Becher veröffentlicht

Angebote zur (Wieder-)Befüllung mitgebrachter, kundeneigener Mehrwegbecher mit Heißgetränken zur Mitnahme
(„Coffee to go“) sind in Betriebsstätten der Gastronomie, Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und im
Einzelhandel grundsätzlich möglich, sofern die jeweils verantwortlichen Lebensmittelunternehmer sich freiwillig
hierfür entscheiden.

Ein MERKBLATT beschreibt die hierfür relevanten rechtlichen Aspekte sowie die betrieblichen Voraussetzungen
und gibt konkrete Empfehlungen für eine sachgerechte, hygienische Handhabung kundeneigener Becher zur Befüllung. Das MERKBLATT gilt im Sinne des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als anerkannte wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten Verfahrenspraxis und stellt eine bundesweit einheitliche Orientierung für die Anwender- und Überwachungspraxis dar.

Das MERKBLATT wird vorgelegt und unterstützt von den Verbänden, die bundesweit Einzelunternehmen oder systemgeführte Lebensmittelunternehmen mit freiwilligen „Coffeeto-go“-Angeboten vertreten.

Das MERKBLATT beschreibt spezifisch die Abgabe von Heißgetränken wie z. B. Kaffee, Kakao oder Tee im Wege
der Bedienung oder der Selbstbedienung in Becher bzw. Gefäße, die kundenseitig in das Lebensmittelunternehmen
gebracht werden. Die Erfordernisse für Mehrwegbecher-Poolsysteme sind nicht Gegenstand.

https://www.bll.de/download/merkblatt-coffee-to-go.pdf

https://www.bll.de/de/lebensmittel/sicherheit/hygiene

Quelle: www.bll.de

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