Mehr Verbraucherinformation durch ein neues Transparenz-System in Ampel-Farben? - JA, aber nur bundeseinheitlich!

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Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V. (BVLK) steht der Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse nicht ablehnend, jedoch inzwischen kritisch gegenüber - Transparenz im Rahmen der Verbraucherinformation stellt ein Grundbedürfnis dar, dem angemessen Rechnung getragen werden muss. Allerdings trägt der BVLK e.V. in keinster Weise einen Flickenteppich von - im schlimmsten Fall 16 unterschiedlichen Transparenzsystemen in Deutschland mit, der zwangsläufig durch den aktuellen Beschluss der Landesregierung von NRW entstehen wird. Genauso wie der Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 03.03.2016 trägt auch der diese Woche veröffentlichte Entwurf des nordrhein-westfälischen KTG - Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz - gerade hierzu bei. Der BVLK sieht nur in der Umsetzung des Beschlusses der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) zur Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage für ein bundeseinheitliches System den richtigen Weg.

Positionspapier

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