Nutri-Score: Gesetzliche Regelung veröffentlicht!


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Die Nutzung des Nutri-Score-Zeichens erfolgt freiwillig.

Der verantwortliche Lebensmittelunternehmer hat für die Nutzung gemäß der neuen Regelung die erforderlichen Einwilligungen des Markeninhabers einzuholen und die Bedingungen des Markeninhabers für die Nutzung der Marke einzuhalten. Markeninhaberin des Nutri-Scores ist die Santé publique France, bei der es sich um das nationale Gesundheitsamt in Frankreich handelt. Nach der Markensatzung ist die Nutzung des Nutri-Scores kostenfrei. In der Markensatzung sind neben den Bedingungen für die Nutzung des Nutri-Scores auch die Berechnungsmodalitäten des jeweiligen Buch-stabens, der im Nutri-Score-Zeichen hervorgehoben wird, geregelt. Das Bundesministerium für Ernährung und Verbraucherschutz(BVL) hat auf seiner Internet-seite hilfreiche Informationen zum Nutri-Score eingestellt, zu denen unteranderem die Markensatzung in der 21. Version vom 16.06.2020 in deutscher Fassung zählt.

Die Änderungsverordnung kann hier abgerufen werden: hier klicken.

Für die deutsche Version der Markensatzung: hier klicken.

Stand: 05.11.2020Redaktion: Dr. Christine Konnertz-Häußler, LL.M., Rechtsanwältin, Gummersbach, info@kwg.eu

Quelle:

https://www.kwg.eu/

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