OLG-Urteil: Auch Amazon muss Herkunft von Obst und Gemüse angeben

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Jeder Supermarkt vor Ort muss den Verbrauchern sagen, woher das Obst und Gemüse in der Auslage stammt. So schreibt es das Gesetz vor. Geht aber nicht beim Online-Versand, behauptete Amazon vor Gericht. Und zahlt jetzt Lehrgeld.

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Quelle:

https://www.anwaltsregister.de/

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