Raucharomen: aktualisierte Leitlinien für Antragsteller

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Die EFSA hat aktualisierte Leitlinien zu den wissenschaftlichen Daten veröffentlicht, die Antragsteller in ihre Unterlagen für die Zulassung eines neuen Raucharomas sowie für die Verlängerung oder Änderung bestehender Zulassungen aufnehmen müssen.

Raucharomen sind für 10 Jahre zugelassen. Die Antragsteller müssen mindestens 18 Monate vor Ablauf der bestehenden Zulassung einen neuen Antrag stellen.

Auf Grundlage der eingereichten Daten bewertet die EFSA die Sicherheit des Produkts und stellt fest, ob es unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt birgt.

Die Leitlinien werden zusammen mit einem Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation veröffentlicht, die im Oktober/November 2020 stattfand.

Quelle:

https://www.efsa.europa.eu/de/

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