Rituelle Schlachtung ohne Betäubung darf verboten werden

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Nach einem aktuell gesprochenen Urteil des europäischen Gerichtshofs dürfen EU-Staaten die rituelle Schlachtung ohne Betäubung verbieten. Eine Vorschrift zur Betäubung der Tiere verstoße gemäß EuGH grundsätzlich nicht gegen das Recht auf Re­li­gi­ons­frei­heit.

Am Donnerstag (17. Dezember 2020) sorgte der europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil für Klarheit: Er urteilte, dass die EU-Staaten eine Betäubungspflicht auch für rituelle Schlachtungen durchsetzen dürfen. Die Richter folgten damit dem Ziel, den in der EU festgeschriebenen Tierschutz zu fördern. Zuvor war der EuGH-Generalanwalt noch zu dem Schluss gekommen, dass derartige Vorschriften dem Recht auf Religionsfreiheit widersprächen.

 

Lob von Tierschützern – Kritik von Religionsverbänden

Sowohl der Zentralrat der Juden in Deutschland als auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) kritisierten das Gerichtsurteil teilweise scharf. Aiman Mazyek, Vorsitzender des ZMD, erklärte via Twitter: "[Der] Ritus ist jahrtausendalter Teil jüdischen und muslimischen Lebens". Ihm​ zufolge sollten Veränderungen in den Religionsgemeinschaften selbst stattfinden und nicht durch ein Gerichtsurteil festgelegt werden.

Der Deutsche Tierschutzbund dagegen lobte den Gerichtsbeschluss aus Luxemburg.

Hier geht es zum EUGH-Urteil in der Rechtssache C‑336/19  vom 17. Dezember 2020

 
Quellen:
 
 

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