Zusatzstoffe in Tabak und E-Zigaretten: Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen

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Das BfR hat die Stoffe Diacetyl (2,3-Butandion), 2,3-Pentandion, 2,3-Hexandion, 2,3-Heptandion, Guarkernmehl und Sorbitol gesundheitlich bewertet. Aus Sicht des BfR geben Tier- und Humanstudien Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, wenn diese Substanzen als Inhaltsstoffe in Rauchtabak oder Liquids von E-Zigaretten enthalten sind.

Zusatzstoffe in Zigarettentabak oder Liquids für elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) können Gesundheitsrisiken bergen oder suggerieren, einen gesundheitlichen Nutzen zu haben. Daher wurden einige Substanzen mit bestimmten Eigenschaften verboten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beauftragt zu prüfen, ob es weitere Stoffe gibt, für die es Hinweise auf ein Gesundheitsrisiko bei Inhalation in der wissenschaftlichen Literatur gibt. Um den Gesundheitsschutz zu verbessern und insbesondere Jugendliche vom Rauchen und Dampfen abzuhalten, wurde die europäische Tabakproduktrichtlinie erlassen. Diese wurde im Jahr 2016 mit dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Die Anlagen 1 und 2 der Tabakerzeugnisverordnung regeln das Verbot von Zusatzstoffen in Tabak, Liquids und Nachfüllbehältern. Das BfR hat die Stoffe Diacetyl (2,3-Butandion), 2,3-Pentandion, 2,3-Hexandion, 2,3-Heptandion, Guarkernmehl und Sorbitol gesundheitlich bewertet. Aus Sicht des BfR geben Tier- und Humanstudien Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, wenn diese Substanzen als Inhaltsstoffe in Rauchtabak oder Liquids von E-Zigaretten enthalten sind. Cannabidiol wurde gemäß der europäischen Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) bewertet.

Hier gehts zur vollständigen Stellungnahme Nr. 008/2021 des BfR vom 4. März 2021

Quelle:

https://www.bfr.bund.de/

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