Rechtsprechung und -vorschriften
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Urteile / Entscheidung
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München/Luxemburg (fs) Zur Beurteilung der Frage, ob rauchlose Tabakerzeugnisse wie solche, die anderweitig als durch Kauen konsumiert werden, unter das Verbot des Inverkehrbringens von Tabak zum oralen Gebrauch fallen, möchte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Anrufung des EuGH wissen, wie der Begriff „Tabakerzeugnisse, die zum Kauen bestimmt sind“ i.S.d. Art. 2 Nr. 8 i.V.m. Art. 2 Nr. 6 der RL 2014/40/EU auszulegen ist. (EuGH, Rs. C-425/17)
BGH legt EuGH Frage zur Auslegung der Health-Claims-Verordnung zur Vorabentscheidung vor
Karlsruhe/Luxemburg (fs) In der Frage um die Zulässigkeit der Verwendung einer allgemeinen gesundheitsbezogenen Angabe, die durch eine spezielle Angabe auf der Rückseite der Verpackung ergänzt wird, hat der BGH im Fall „B-Vitamine“ das Verfahren vorübergehend ausgesetzt bis eine endgültige Klärung durch den EuGH vorliegt. (Az.: I ZR 162/16)
Rituelle Schlachtungen ohne Betäubung ausschließlich in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt
Luxemburg (fs) In Belgien dürfen seit 2015 rituelle Schlachtungen nur noch in zugelassenen Schlachthöfen und nicht mehr in temporären Schlachtstätten stattfinden. Diese waren zur Zeit des islamischen Opferfestes aufgrund der währenddessen hohen Nachfrage nach „halal“ geschlachtetem Fleisch notwendig geworden. Der EuGH sah bei der Überprüfung der nationalen Regelung keine Verletzung der Religionsfreiheit. (Rechtssache C-426/16)
Arbeitnehmer muss private Mobilfunknummer nicht an Arbeitgeber herausgeben
Erfurt (sn) Das Landesarbeitsgericht Thüringen entschied, dass es einem Arbeitgeber grundsätzlich nicht gestattet sei, die private Mobiltelefonnummern seiner Arbeitnehmer zu erheben. Der schwere Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sei nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber ohne die Erfassung der Nummer eines Arbeitnehmers außer Stande ist, eine legitime Aufgabe, für die der Arbeitnehmer eingestellt ist, vollständig oder in rechtmäßiger Weise zu erfüllen und ihm eine andere Organisation der Aufgabenerfüllung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Das sei nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber aus Kostengründen seine nächtliche Rufbereitschaft im Gesundheitsamt abschaffe, um fortan Arbeitnehmer bei Bedarf via Mobiltelefon aus der Freizeit an den Arbeitsort zu rufen. Eine deshalb vom Arbeitgeber erfolgte Abmahnung könne der Arbeitnehmer aus der Personalakte löschen lassen. (Az.: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17)
Paralleles Angebot von Rohmilch und portionierten Getränkepulvern in Flaschen rechtswidrig
Münster (fs und sn) Das Verwaltungsgericht Münster urteilte, dass der Verkauf und die Abgabe von durch den Unternehmer befüllten PET-Flaschen zur Herstellung eines Milchmischgetränks durch den Endverbraucher an Rohmilch-Verkaufsautomaten unzulässig sind. Das Gericht stützte seine Argumentation dabei sowohl auf die Sonderregelung des § 17 Abs. 1 Tier-LMHV als auch auf § 39 Abs. 2 S. 1 Var. 4 LFGB als Rechtsgrundlage. (Az.: 5 K 1276/16)
Änderungen / Rechtsnormen
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Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 3/2012
- AVV Rahmen-Überwachung geändert
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geändert
- Leitlinien zur weiteren Minimierung von Transfettsäuren in Lebensmitteln
- Angabe des Erzeugungs- und Einfrierdatums
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 2/2012
- Novellierung des VIG veröffenlicht
- Neufassung der AVV Zoonosen
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geändert
- Höchstmengen und Verwendung für drei Farbstoffe geändert
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 1/2012
- Novellierung VIG geschafft
- Änderung und Neufassung Straf- und Bußgeldverordnung
- Regelung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten unerwünschter Stoffe
- Lebensmittelinformationsverordnung veröffentlicht
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 4/2011
- Neuer Vorstoß zur Transparenz von Kontrollergebnissen
- AVV Zoonosen geändert
- Neufassung des LFGB
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 3/2011
- Änderung des LFGB
- Personalbelehrungen nach IfSG nur noch alle zwei Jahre
- Neufassung bzw. Änderungen von Leitsätzen
- u.v.m.