Rechtsprechung und -vorschriften
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Urteile / Entscheidung
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Bier darf nicht mit der Angabe „bekömmlich“ beworben werden
Karlsruhe (sn) Der BGH entschied, dass die Verwendung des Wortes „bekömmlich“ nicht nur auf Bieretiketten, sondern auch in der Werbung eine nach Art. 4 Abs. 3 UAbs. 1 VO 2006/1924/EG (HCVO) unzulässige Angabe darstelle. Nach dieser Vorschrift dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. (Az.: I ZR 252/16)
Rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in zugelassenen Schlachthöfen
Luxemburg/Stadt (sn) Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied, dass Art. 4 Abs. 4 der Verordnung 2009/1099/EG des Rates vom 24.09.2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung in Verbindung mit Art. 2 lit. k nicht gegen Art. 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 13 AEUV verstößt. Die Vorschrift, nach der der Verzicht auf die Betäubung von Schlachttieren nur zulässig ist, wenn die Schlachtung in einem zugelassenen Schlachthof stattfindet, beeinträchtige demnach die Religionsfreiheit nicht, da es sich bei der Einschränkung hinsichtlich des Schlachtortes lediglich um eine organisatorisch-technische Vorgabe handele, die als solche nicht zu einer Beschränkung des Rechts auf Religionsfreiheit führen könne. (Az.: C-426/16)
Luxemburg/Stadt (fs und sn) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Untätigkeitsklagen gegen die EU-Kommission aufgrund mangelnden Rechtsschutzinteresses der Kläger ab. Der EU-Kommission war vorgeworfen worden, sie habe die Aufnahme von pflanzlichen Wirkstoffen – sog. Botanicals – in die Gemeinschaftsliste der HCVO unbegründet verzögert, indem sie eine zeitnahe Prüfung durch die European Food Safety Authority (EFSA) verhindert habe. (Urt. v. 23.11.2017, C-596/15 P, C-597/15 P)
Pflichtangaben bei Tütensuppen, die im Fernabsatz vertrieben werden
Mannheim (fs) Werden Lebensmittel per Fernabsatz angeboten und vertrieben, so muss der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss gem. Art. 14 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. g) LMIV über die Art der Aufbewahrung und den Verzehrzeitraum informieren. Außerdem gab das Landgericht Mannheim eine Leitlinie dafür vor, auf welche Art und Weise die Eigenschaft des Imports auf einer Internetseite kenntlich gemacht werden sollte. (Urt. v. 01.06.2017, Az.: 23 O 73/16)
Karlsruhe (fs) Der Bundesgerichtshof beendete mit Beschluss vom 29.03.2017 den Trend zu Lebensmitteln mit vermeintlich entgiftender Wirkung. Der Beklagte des Verfahrens bewarb eines seiner Teeprodukte aus Brennnessel und grünem Tee mit der Bezeichnung „Detox“ auf der Verpackung. Nach Ansicht des Gerichts stellt dies eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 10 Abs. 1 HCVO dar, welche aber nicht in der Gemeinschaftsliste der HCVO zugelassen und deren Verwendung somit unzulässig ist. Außerdem verstößt die Bezeichnung gegen das Irreführungsverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB sowie § 5 UWG. (Az.: I ZR 71/16)
Änderungen / Rechtsnormen
Datum
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Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 2/2011
- Transparenz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung
- AVV Lebensmittelhygiene novelliert
- Weniger Salmonellenerkrankungen in Deutschland
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 1/2011
- Schnelle Konsequenzen aus Dioxin-Skandal geplant
- Trinkwasserverordnung novelliert
- Neue Kennzeichnung für Lebensmittel
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 4/2010
- Aus für spezielle Diabetiker-Lebensmittel
- Änderung des LFGB vorgesehen
- Bundesregierung lehnt Kompromiss für GVO ab
- Bundesrat fordert Kennzeichnung zusammengesetzter Fleischteile
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 3/2010
- Durchführungsbestimmungen zum europäischen Lebensmittelhygienerecht geändert
- Einfuhr melaminhaltiger Lebensmittel bleibt verboten, Grenzwert festgelegt
- Kennzeichnungspflicht für Enzyme
- DIN Temperaturen für Lebensmittel aktualisiert
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 2/2010
- AVV Schnellwarnsystem geändert
- Verbraucherinformationsgesetz hat sich bewährt
- Logo für alle EU-Bioprodukte verpflichtend
- u.v.m.