Urteile / Entscheidungen
Hier finden Sie Dokumente mit Urteilen und Entscheidungen.
Datum
Dokument
Rückrufkontrolle nach Beanstandung durch die Lebensmittelüberwachung ist kostenpflichtig
Arnsbach (mm) Das Verwaltungsgericht Arnsbach bestätigte die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwaltungskosten für die Überwachung einer Rücknahme von mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten durch die zuständige Behörde bei einem nicht in Bayern ansässigen Importeur. Diese Überprüfung beim bayerischen Händler war eine zusätzliche amtliche Kontrolle gemäß Art. 28 Satz 1 und 3 Verordnung (EG) Nr. 882/2004. (Az.: AN 16 K 09.00893)
Schweineschnitzel darf als "Wiener Schnitzel vom Schwein" verkauft werden
Arnsberg (mm) Ein Fleischhersteller darf ein Produkt mit der Bezeichnung „Wiener Schnitzel vom Schwein“ weiterhin in den Handel bringen. Die Produktbezeichnung verstößt kennzeichnungsrechtlich nicht gegen § 11 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Somit ist diese weder als irreführend einzustufen noch zur Täuschung der Verbraucher geeignet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg am 26.10.2009. (Az.: 3 K 3516/08)
Meldung an das europäische Schnellwarnsystems bedeutet keine Rufschädigung des Herstellers
Stuttgart (mm) Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte sich mit den Auswirkungen einer Schnellwarnmeldung und der Weiterleitung eines amtlich festgestellten Befundes zu befassen. Die Entscheidung ist mit dem bereits im Lebensmittelkontrolleur Ausgabe 1/2008 veröffentlichten Artikel zur „Auslösung einer Schnellwarnung wegen Hähnchenschnitzel nicht zu beanstanden“ vergleichbar. (Az.: 4 K 2299/08)
Großer finanzieller Schaden wegen Verwendung von GVO-Futter für „Bio“-Schweine
Lüneburg (mm) Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg dürfen Schweine, die bis zu acht Tage lang Futter mit geringen Mengen gentechnisch veränderter Sojabohnen gefressen haben, nicht mehr als Schweine aus ökologischem Landbau vermarktet werden. (Az.: 4 B 24/07)
Schweinefleischanteil in „Geflügel-Wiener“ muss deklariert werden
München (mm) Von einem Produkt, das als „Geflügel-Wiener“ bezeichnet wird und dessen Beschreibung keinen Hinweis auf einen Anteil an Schweinefleisch enthält, erwartet der Verbraucher, dass es vollständig frei von Schweinefleisch ist. Außerdem gibt die Aussage „nur 5% Fett“ nicht den durchschnittlichen Fettgehalt des Produktes an. Dies stellt werbend eine Obergrenze für den Fettgehalt heraus. Mit diesem Beschluss bestätigte der Verwaltungsgerichtshof z.T. eine vorinstanzliche Entscheidung. (Az.: 9 ZB 08.760)
Hersteller oder Verkäufer, wer zahlt die Untersuchungskosten für beanstandete Proben?
Oldenburg (mm) Mit dieser Frage musste sich das Verwaltungsgericht Oldenburg befassen und kam zu der Entscheidung, dass Kostenschuldner jeder ist, der das untersuchte Lebensmittel in den Verkehr bringt. Dies trifft sowohl auf den Produzenten sowie den Händler zu. Außerdem kann sich der zur Zahlung herangezogene Inverkehrbringer nicht darauf berufen, dass die Behörde ihr Auswahlermessen falsch ausgeübt habe und ein anderer Inverkehrbringer hätte herangezogen werden müssen. Dies widerspricht einem anders lautenden Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 304/02 - des Verwaltungsgerichtes Braunschweig. (Az.: 7 A 5297/06)
Fristlose Kündigung wegen Manipulation von Mindesthaltbarkeitsdaten
Köln (mm) Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte in zweiter Instanz die fristlose Entlassung eines angestellten Metzgermeisters, der Fertigpackungen nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums ausgepackt, neu verpackt und mit einem neuen „verlängerten“ Mindesthaltbarkeitsdatum versehen hatte. (Az.: 5 Sa 1323/08)
Kennzeichnung von Steaks aus aufgetautem Fleisch wieder offen
Koblenz (mm) Das Oberverwaltungsgericht hat beschlossen, dass das Urteil 6 K 224/07.MZ des Verwaltungsgerichtes Mainz vom 19.11.2007 unwirksam ist. Wir berichteten über diese den Verbraucherschutz stärkende Entscheidung auf den Seiten 14/15 der Ausgabe 1/2008. (Az.: 6 A 10588/08.OVG)
Bundesweit erste Gerichtsentscheidung zum Verbraucherinformationsgesetz
Stuttgart (mm) Das Verbraucherinteresse an der Kenntnis eines Produktes und des Erzeugerbetriebes überwiegt bei schwerwiegenden Verstößen die Gefahr möglicher Umsatzeinbußen. Strafrechtlich relevante Sachverhalte, wie z.B. Falschdeklaration sind nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart keine Geschäftsgeheimnisse.(Az.: 4 K 4605/08)
Döner Kebap aus Schweinefleisch muss gekennzeichnet werden
Saarbrücken (mm) Das Amtsgericht hat einen Dönerbesitzer zu einer Geldbuße verurteilt, da dieser Döner, der von der Verkehrsauffassung abwich, nicht ordentlich deklariert hatte. Außerdem war die Verwendung von Geschmacksverstärker nicht angegeben. (Az.: 43 OWi 11 Js 1754/08 (425/08))