Ausbildung zum/ zur Lebensmittelkontrolleur / -in

BVLK

Aus-/ Fortbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/ zum Lebensmittelkontrolleur

Sehr geehrte Damen und Herren,

sollten Sie eine Bewerbung in Betracht ziehen, so bitten wir Sie, sich an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Städten und Landkreisen zu wenden (z.B. Ordnungsamt / Veterinäramt/ Lebensmittelüberwachungsamt). Diese sind für die Einstellung und Fortbildung zuständig und geben Ihnen weitere Informationen über Einstellungsmöglichkeiten, Vergütung etc.

Wir weisen darauf hin, dass der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure als Berufsverband selbst keine Stellen in der amtlichen Lebensmittelüberwachung bietet.

Wenn Sie einen Fortbildungsplatz erhalten (den Abschluss als Lebensmittelkontrolleurin / Lebensmittelkontrolleur erhält man im Rahmen einer Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz), werden Sie über Ihre Dienststelle zum theoretischen Lehrgang an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf, der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet), beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder der Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Plauen angemeldet.

Während der gesamten Fortbildungsdauer zur Lebensmittelkontrolleurin / zum Lebensmittelkontrolleur werden die in der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung geregelten Inhalte vermittelt.

Der Beruf des Lebensmittelkontrolleurs - Berufe.net der Bundesagentur für Arbeit - (Kurzbeschreibung, Zugangsvoraussetzung, Ausbildung und Tätigkeit)

Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie zum Teil auf den Webseiten der Landesverbände >> hier
und auf den Webseiten der Akademien:

  1. Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf
  2. Akademie Baden-Württemberg für Veterinär-und Lebensmittelwesen (AkadVet) in Stuttgart
  3. Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Bayern
  4. Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Plauen

 

Weitere Informationen:

 

Aus- und Weiterbildungslehrgang zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in (Akademie Düsseldorf)

 

Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17. August 2001

Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß • 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung - LKonV)

Anforderungsprofile für den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs

§ 2 Anforderungsnachweis (LKonV)
 
(1) Die Anforderungen nach § 1 erfüllt, wer in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes vermittelt,

1. eine Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf bestanden hat und
2. einen erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs nach § 3 nachweist.

(2) Die zuständigen obersten Landesbehörden können

1. Bedienstete im Polizeivollzugsdienst,
2. Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren oder
3. Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule, in deren Verlauf Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes vermittelt werden, erfolgreich abgeschlossen haben,

den Personen nach Absatz 1 Nr. 1 gleichstellen. Absatz 1 Nr. 2 bleibt unberührt.

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