Urteile / Entscheidungen

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2023-11-06

„§ 39 Abs. 7 LFGB rechtfertigt nicht die automatische sofortige Vollziehung jedweder lebensmittelrechtlichen Anordnung“ „§ 39 Abs. 7 LFGB rechtfertigt nicht die automatische sofortige Vollziehung jedweder lebensmittelrechtlichen Anordnung“

München (nr) Das Verwaltungsgericht München bestätigte, dass eine gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit lebensmittelrechtlicher Anordnungen nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sich nur dann in § 39 Abs. 7 LFGB finden lässt, wenn es sich um eine der dort abschließend aufgeführten Maßnahmen zur Durchsetzung von Verboten zum Schutz der Gesundheit handelt. § 39 Abs. 7 LFGB gewährt gerade keinen pauschalen Sofortvollzug, da sonst die gesetzgeberische Wertung des § 80 Abs. 2 Nr. 1-3 VwGO (Automatismus) in Abgrenzung zu § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VwGO (Einzelfall mit Begründungserfordernis) unzulässigerweise ausgehebelt werden würde (BeckRS 2023, 303; Beschluss vom 02.01.2023).

2023-11-06

„BGH hebt die Freisprüche in Sachen „Bunte Blüte“ (Vertrieb von CBD-Produkten) auf“ „BGH hebt die Freisprüche in Sachen „Bunte Blüte“ (Vertrieb von CBD-Produkten) auf“

Karlsruhe (nr) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin das Urteil der Vorinstanz des Landgerichtes Berlin aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG Berlin zurückverwiesen werde. In dem besagten Urteil hat das Landgericht Berlin fünf Angeklagte vom Vorwurf der Begehung von Betäubungsmittelstraftaten freigesprochen (Az.: 5 StR 269/22, Urteil vom 16.01.2023; 534 KLs 16/20, Urteil vom 30.03.2022).

2023-11-06

„Die behördlich getroffene Prognoseentscheidung im Rahmen der Öffentlichkeitsinformation nach § 40 Abs. 1a LFGB ist gerichtlich voll überprüfbar“ „Die behördlich getroffene Prognoseentscheidung im Rahmen der Öffentlichkeitsinformation nach § 40 Abs. 1a LFGB ist gerichtlich voll überprüfbar“

Münster (nr) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte, dass die Gerichte bei der Überprüfung der Öffentlichkeitsinformation des § 40 Abs. 1 LFGB weder an den von der Behörde festgestellten Sachverhalt noch an die getroffene Prognoseentscheidung gebunden sind. Es bekräftigte im Ergebnis die von der ersten Instanz getroffene Ablehnung des Eilrechtsschutzes bezüglich der Untersagung der Öffentlichkeitsinformation seitens der Antragsgegnerin (Behörde). Die Beschwerde der Antragstellerin (Lebensmittelunternehmerin) hat keine Erfolgsaussichten (Az.: 9 B 1077/22, Beschluss vom 03.11.2022; I. Instanz: VG Düsseldorf ‑ 16 L 1940/22).

2023-11-06

Unzulässige Werbung mit den Angaben „HCG“, „C30“ und „Globuli“ bei reinen Zuckerkügelchen Unzulässige Werbung mit den Angaben „HCG“, „C30“ und „Globuli“ bei reinen Zuckerkügelchen

Celle (nr) Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung der vorherigen Instanz, wonach die werbenden Angaben „HCG“, „C30“ und „Globuli“ bei reinen Zuckerkügelchen unzulässig seien. Das Produkt führe den Durchschnittsverbraucher in diesem Falle dahingehend in die Irre, dass der Eindruck erweckt wird, es sei mehr als ein Lebensmittel (Az.: 13 U 18/22; Beschluss vom 05.10.2022).

2023-11-06

„Eine Pflegediensteinrichtung für Demenzkranke kann eine registrierungspflichtige Lebensmittelunternehmerin sein“ „Eine Pflegediensteinrichtung für Demenzkranke kann eine registrierungspflichtige Lebensmittelunternehmerin sein“

Ansbach (nr) Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied, dass vorliegend eine private Pflegediensteinrichtung für Demenzkranke keine „Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch sei, sondern vielmehr durch die stetige Lebensmittelzubereitung und -abgabe an die Demenzkranken eine Lebensmittelunternehmerin im Sinne des Art. 3 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 darstelle. Danach bestehe eine Registrierungspflicht (Az.: 14 S 21.02041, Beschluss v. 13.01.2022).

2023-11-06

Die behördliche Veröffentlichung festgestellter Verstöße im Sinne des § 40 Abs. 1a LFGB unter einem Oberbegriff ist nur unter engen Voraussetzungen (sachlich zutreffend und präzise) zulässig Die behördliche Veröffentlichung festgestellter Verstöße im Sinne des § 40 Abs. 1a LFGB unter einem Oberbegriff ist nur unter engen Voraussetzungen (sachlich zutreffend und präzise) zulässig

Bayreuth (nr) Das Verwaltungsgericht Bayreuth untersagte im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig die unmittelbar bevorstehende behördliche Veröffentlichung von festgestellten Verstößen, soweit hierfür der Oberbegriff „Kennzeichnungsmängel“ genutzt werden solle. Grund hierfür sei, dass die Art des Verstoßes jeweils sachlich zutreffend und präzise bei einer behördlichen Veröffentlichung zu erfolgen habe, um irreführende Vorstellungen beim Verbraucher über das Ausmaß des jeweiligen Verstoßes zu vermeiden. Soweit auf einen Oberbegriff zurückgegriffen werde, müsse sichergestellt sein, dass im Einzelfall keine Gefahr einer Sachverhaltsverfälschung bestehe (Az.: B 7 E 22.950, Beschluss vom 24.10.2022).

2023-11-06

Widerruf nach Gaststättenrecht geht bei erteilter Gaststättenerlaubnis der allgemeineren Gewerbeuntersagung nach der Gewerbeordnung vor Widerruf nach Gaststättenrecht geht bei erteilter Gaststättenerlaubnis der allgemeineren Gewerbeuntersagung nach der Gewerbeordnung vor

Berlin (nr) Das Verwaltungsgericht Berlin stellte klar, dass bei Vorliegen einer gewerberechtlichen Erlaubnis diese aufgrund der Spezialität des Gaststättenrechts zunächst nach § 15 Abs. 2 GastG widerrufen werden müsse, bevor eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 S. 1 GewO erfolgen könne. Überdies beschäftigte es sich summarisch mit der Frage, ob strafrechtliche Aktivitäten Dritter in Bezug auf den Gewerbebetrieb zu einer Unzuverlässigkeit des Betreibers führen können. (Az.: VG 4 L 281/22; Beschluss vom 18.07.2022)

2023-11-06

Titandioxidpulver wurde zu Unrecht von der Kommission als krebserregend eingestuft Titandioxidpulver wurde zu Unrecht von der Kommission als krebserregend eingestuft

Luxemburg (nr) Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Titandioxid entgegen der Einstufung der Kommission dieses Stoffes als krebserregend in seiner Ausgangsform als nicht karzinogen einzustufen sei. Insoweit erklärte er die Delegierte Verordnung der Kommission aus dem Jahr 2019 in diesem Punkt für nichtig (Rechtssachen T-279/20, T-288/20, T-283/20, Urteil vom 23.11.2022).

2023-11-06

„Glühwein mit Bockbierwürze“ darf nicht als Glühwein vertrieben werden „Glühwein mit Bockbierwürze“ darf nicht als Glühwein vertrieben werden

München (nr) Das Landgericht München entschied, dass die als „Glühwein mit Bockbierwürze“ sowie „Glühwein mit Minze & Limette“ gekennzeichneten Produkte nicht den von der Verordnung (EG) 251/2014 festgelegten Vorgaben über die Zusammensetzung und die zulässigen Bestandteile eines Glühweines entsprechen. Deren Vertrieb einschließlich deren Bewerbung mit dem auf der Verpackung abgedruckten Text „Bock auf Glühwein“ müsse deshalb unterlassen werden. (Az.: 17 HK O 8213/18; Urteil vom 17.11.2022).

2023-11-06

Bestehen einer tatsächlichen und konkreten Gesundheitsschädlichkeit bei Art. 14 Abs. 2 lit. a Basis-VO erforderlich Bestehen einer tatsächlichen und konkreten Gesundheitsschädlichkeit bei Art. 14 Abs. 2 lit. a Basis-VO erforderlich

Lüneburg (nr) Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht änderte im Rahmen des Beschwerdeverfahrens den Beschluss der Vorinstanz dahingehend ab, dass es die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den streitgegenständlichen Bescheid anordnete. Die Vorinstanz ging von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahmen aus, die im Wesentlichen auf Art. 138 Kontroll-VO und insbesondere auf die Gesundheitsschädlichkeit im Sinne des Art. 14 Abs. 2 lit. a BasisVO gestützt waren. Nach dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht existieren jedoch keine hinreichenden tatsächlichen und konkreten Tatsachen, die für die Annahme einer Gesundheitsschädlichkeit von 2-Chlorethanol sprächen. (Az.: 14 ME 203/22, Beschluss vom 08.08.2022, vorausgehend: 6 B 9/22, Beschluss des VG Lüneburg vom 16.03.2022)

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