Rechtsprechung und Rechtsvorschriften

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Urteile / Entscheidung

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Anwendung der HCVO auf Äußerungen in sozialen Netzwerken Anwendung der HCVO auf Äußerungen in sozialen Netzwerken

Hagen (sn) Das Betreiben eines Instagram-Blogs in kommerzieller Absicht ist als Werbung kennzeichnungspflichtig. Postet der Betreiber eines solchen Blogs ein Foto, auf dem ein als „detox“ bezeichnetes Getränk zu sehen ist, verstößt er gegen Art. 10 Abs. 1 HCVO, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b LMIV und § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB. (Az. 23 O 30/17)

Einsatz von Saccharose in der Weinproduktion Einsatz von Saccharose in der Weinproduktion

Koblenz (sn) Qualitätswein und Prädikatswein dürfen nur mit Traubenmost gesüßt werden. Eine Erhöhung der (Rest-)Süße durch Saccharose (Kristallzucker) ist nicht erlaubt. Die Anreicherung des Weins durch die Zugabe von Saccharose in der Gärphase ist auf das Ziel beschränkt, den Alkoholgehalt des Weins zu erhöhen. (Az. 8 A 11751/17)

Voraussetzungen für die Bezeichnung „Champagner-Sorbet“ Voraussetzungen für die Bezeichnung „Champagner-Sorbet“

Karlsruhe (sn) Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass eine Eissorte „Champagner-Sorbet“ die geschützte Ursprungsbezeichnung „Champagne“ nur dann nicht entgegen Art. 118m Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii und Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und des Art. 103 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii und Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation unzulässig ausnutze, wenn Champagner ihren Geschmack bestimme und dieser Geschmack auf der Verwendung der Zutat Champagner beruhe. (Az.: I ZR 268/14)

(Vorläufiges) Verbot der Verwendung von Milch in Eierlikör (Vorläufiges) Verbot der Verwendung von Milch in Eierlikör

Luxemburg/Stadt (sn) Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied, dass derzeit nach Nr. 41 Buchst. a des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 geänderten Fassung eine Spirituose nur dann die Verkehrsbezeichnung „Eierlikör“ führen dürfe, wenn sie keine anderen als die in dieser Bestimmung genannten Bestandteile enthalte. (C-462/17)

Schneiden und Verpacken von Schwarzwälder Schinken nur im Schwarzwald? Schneiden und Verpacken von Schwarzwälder Schinken nur im Schwarzwald?

Luxemburg/Stadt (sn) Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied, dass eine Spezifikationsänderung für die geschützte geographischen Angabe (g.g.A.) „Schwarzwälder Schinken“, nach der Schwarzwälder Schinken im Erzeugungsgebiet zu schneiden und zu verpacken ist, nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 in Verbindung mit Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 510/2006 und Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nur dann zulässig sei, wenn sie ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel entweder zur Qualitätssicherung oder zur Kontrolle der Einhaltung der Verwendungsbedingungen der g.g.A. darstellt. (Az. C-367/17)

Änderungen / Rechtsnormen

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Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 3/2007 Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 3/2007

  • Neue Nationale Lebensmittelhygieneverordnung seit 15.08.2007 in Kraft
  • Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften zu Trinkwasser
  • Verbotene Farbstoffe in Fleischerzeugnissen besser aufzuspüren 
  • Verwendung des Farbstoffes E 128 europaweit seit 28.07.2007 ausgesetzt
  • u.v.m.

Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 2/2007 Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 2/2007

  • EU-Hygienevorschriften zu tierischen Lebensmitteln geändert
  • Bundesrat verabschiedete im März 2007 eine Entschließung zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
  • Weinverordnung geändert
  • Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen, nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben und zur Health-Claims-Verordnung veröffentlicht
  • u.v.m.